Buergerinitiative Barnimer Heide

Keine Windkrafträder im Landschaftsschutzgebiet „Barnimer Heide“

Die „Barnimer Heide“ wurde u.a. zum Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft und seiner Erholungsfunktion 1998 unter Landschaftsschutz gestellt (vgl. Erklärung zum Naturpark „Barnim“ und Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Barnimer Heide“).

Forderungen, Ziele

Die Forderung der Bürgerinitiative:
Keine Windkrafträder im LSG „Barnimer Heide“
Dafür setzen wir uns ein.

Das Windeignungsgebiet 37 „Grüntal“ ist im Landesregionalplan Barnim-Uckermark als solches zu streichen, da es den Zwecken des Landschaftsschutzgebietes „Barnimer Heide“ entgegensteht.

Unsere Aufgaben

Die Bürgerinitiative sieht ihre Aufgaben in folgenden Bereichen:

  • Interessierte informieren und vernetzen
  • mit Politiker*innen das Gespräch suchen
  • Einfluss auf Politik hinsichtlich Windkraftanlagen im LSG nehmen
  • uns mit anderen Initiativen vernetzen
  • Demokratie denken und leben

Rechtliche Hintergründe

Nach ursprünglicher Verordnung von 1998 konnte die untere Naturschutzbehörde dem, der beabsichtigte, eine bauliche Anlage zu errichten, eine Genehmigung erteilen, „wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft“.

Für Landschaftsschutzflächen im Geltungsbereich eines Bauleitplans, „für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist“ ist seit 2014 eine Bebauung möglich,“ sofern das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen oder Festsetzungen zugestimmt hat.“

Quellen:
Erklärung zum Naturpark „Barnim“
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Barnimer Heide“

 

Windkraft nein danke