Der Bau von Windkraftanlagen (im Wald) widerspricht der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Barnimer Heide“ und den darin festgelegten Zwecken:
Laut Verordnung sollen naturnahe Wälder gefördert und die landschaftsbestimmenden, weiträumigen, zusammenhängenden und ungestörten Waldgebiete bewahrt werden.
Der Bau der WKA führt zu dauerhaften Rodungen von vielen Hektar Wald. Die meisten „zeitweisen“ Rodungen werden nicht wieder im LSG aufgeforstet.
Im LSG „Barnimer Heide“ erfolgten erst kürzlich großflächige Rodungen im Zusammenhang mit dem Bau der Uckermarkleitung.
Die Betonung des Planers, dass überwiegend Kiefern zu roden sind und es sich um einen Wirtschaftswald handelt, ist für uns kein hinreichendes Argument.
Warum?
Brandenburgs Wälder bestehen zu 70 % aus Kiefern!
Ja, in der Planungsgegend wird Wald bewirtschaftet,
was nicht immer gelingt:
Im Landschaftsprogramm Brandenburg (MLUR 2000) ist die Planungsgegend als „Gegend mit besonderer Erlebniswirksamkeit“ eingestuft.
Laut Verordnung dient das LSG der „Reinhaltung und Verbesserung der Luft sowie der Erhaltung und der Stabilisierung des Regional- und Lokalklimas auf Grund der besonderen Bedeutung als Klimaausgleichsfläche für den Ballungsraum Berlin und die Stadt Eberswalde“.
„Ein Hektar Wald bindet jährlich 8 Tonnen CO2.“ FAZ vom 04.01.21, S. 20
Laut Verordnung dient das LSG als Pufferfunktion für das überregional bedeutsame Naturschutzgebiet "Nonnenfließ-Schwärzetal" und soll daher erhalten oder wiederhergestellt werden.
Bereits die Rodungen für die Uckermarkleitung sind ein erheblicher Eingriff in die Funktionalität der Pufferzone, die mit weiteren Rodungen und dem Bau von WKA weiter beeinträchtigt wird.
Der Barnim zählt zu einer der letzten großräumig weitestgehend unzerschnittenen Landschaften. Deshalb ist er auch Lebensraum für störungsempfindliche Tierarten. Diese Arten benötigen den großen zusammenhängenden Lebensraum genauso wie gefährdete Vogelarten.
Laut Verordnung ist Schutzzweck die Erhaltung oder Wiederherstellung des Naturhaushaltes und seiner Leistungsfähigkeit, insbesondere der Funktionsfähigkeit der Böden durch den Schutz des Bodens vor Überbauung, Verdichtung, Abbau und Erosion.
Die Errichtung der WKA soll auf erosionsgefährdeten Standorten erfolgen, auf Waldflächen, die zu wasser- oder windbedingter Erosion und Bodenbewegung neigen. Der Wald dient hier neben dem Schutz des eigenen Standortes dem gleichzeitigen Schutz benachbarter Flächen.
Der Wald, möglichst ein zusammenhängender, ist der größte uns zur Verfügung stehende natürliche Schutz gegen den Klimawandel, zur Speicherung des Wassers im Boden und zur Erhaltung angesiedelter Arten.
Es muss berücksichtigt werden, dass die auch in den nächsten Jahren zu erwartende Trockenheit und die zunehmenden Hitzeperioden Baumpflanzungen extrem schwierig machen. In den vergangenen drei Jahren sind viele der neu gepflanzten Bäume vertrocknet.
Laut Verordnung ist die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich des Großraums Berlin sowie im unmittelbaren Umfeld der Stadt Eberswalde zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die Wanderschilder im Umkreis bis etwa 2 km sprechen für sich: